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26.04.2007: Neue Wege der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen Vertragsnaturschutz in der Umsetzung von Kompensationspflichten
Beginn: | 09:45 Uhr |
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| April 2007
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Ort: | ParkInn Dortmund
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Veranstalter: | |
Webseite: |
| Bauvorhaben sind in der Regel mit Eingriffen in Natur undLandschaft verbunden. Die Eingriffe werden gemäß den Vorgaben des Naturschutzrechts im Rahmen der Eingriffsregelung ermittelt und bewertet. Vermeidung, Verminderung und Ausgleich von Eingriffen sind striktes Recht. Aufgrund der zunehmenden Flächenknappheit steht insbesondere die Flächenverfügbarkeit im Vordergrund.
Welche Wege können zur Sicherung der erforderlichen Ausgleichsflächen beschritten werden und wie kann dabei die Landwirtschaft eingebunden werden? Denn Landwirte sind oftmals Eigentümer geeigneter Flächen. Für diese eröffnen sich zunehmend auch neue Beschäftigungsfelder mit naturschutzfachlichem Bezug. Hierbei ergeben sich für Vorhabenträger
und Landwirte typische win-win-Situationen. Insbesondere die langfristige Sicherung der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen wurde in der Vergangenheithäufig diskutiert.
Die Umsetzung von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen im Zuge von Bauvorhaben der öffentlichen Hand oder privater Investoren in Zeiten angespannter Haushaltslagen und knapper Projektbudgetierungen erfordert mehr denn je ein hohes Maß an Effizienz.
Verschiedene Akteure wie z. B. Flächeneigentümer, Vorhabenträger, Fachbehörden (Naturschutz- und Forstbehörden) und Landwirte sind bei der Realisierung von Kompensationsmaßnahmen aktiv in den Prozess einzubinden. Sofern noch Vorbehalte zwischen der Landwirtschaft und den Naturschutzbehörden vorhanden sind, müssen diese durch eine geeignete Kommunikation aufgelöst werden. Die Vorbereitung von Vereinbarungen und Verträgen, die Abstimmung mit den zu beteiligenden Akteuren – insbesondere bei der Realisierung verschiedener Maßnahmen – wird zunehmend auch zu einerManagementaufgabe.
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